Unsere Satzung – das Fundament unseres Vereins

Die vorliegende Satzung des Betreibervereins Dreizehnlindenhalle e. V. bildet die rechtliche und organisatorische Grundlage für die Tätigkeit des Vereins in Alhausen. Ziel des Vereins ist der Betrieb, die Pflege und die Förderung der Dorfgemeinschaft durch die gemeinnützige Nutzung der Dreizehnlindenhalle als kulturelles, gesellschaftliches und sportliches Zentrum.

Im Einklang mit den Prinzipien des bürgerschaftlichen Engagements regelt die Satzung unter anderem:

  • die rechtliche Identität des Vereins (Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr),
  • den gemeinnützigen Vereinszweck, insbesondere die Förderung von Kultur, Sport, Brauchtum und Gemeinschaft,
  • die Bedingungen zur Aufnahme und Beendigung der Mitgliedschaft,
  • Rechte und Pflichten der Mitglieder,
  • die Zusammensetzung und Aufgaben der Vereinsorgane wie Vorstand und Mitgliederversammlung,
  • die Durchführung von Beschlüssen, Wahlen und Versammlungen,
  • sowie Fragen zur Mittelverwendung, Haftung und möglichen Vereinsauflösung.

Die Satzung schafft somit die notwendige Struktur, um eine transparente, demokratische und verantwortungsvolle Vereinsarbeit zu ermöglichen. Sie dient allen Mitgliedern als verbindlicher Orientierungsrahmen für ihr ehrenamtliches Engagement in und für die Dorfgemeinschaft Alhausen.

Satzung „Betreiberverein Dreizehnlindenhalle e.V.“